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FC Einheit Bad Berka

Teilerfolg für den FC Einheit vor dem TFV-Verbandsgericht

Norbert Block, 07.01.2020

Teilerfolg für den FC Einheit vor dem TFV-Verbandsgericht

Daniel Schultais darf an den Hallenkreismeisterschaften des KFA Mittelthüringen teilnehmen. Das entschied am Dienstagabend das Verbandsgericht des Thüringer Fußballverbandes. Das dreiköpfige Gremium folgte damit einem Antrag des FC Einheit Bad Berka, der eine Klausel in den Technischen Richtlinien des KFA Mittelthüringen für nichtig ansieht. Danach durfte ein Spieler, der für Pflichtspiele gesperrt ist, nur in bestimmten Ausnahmefällen an den Hallenkreismeisterschaften teilnehmen. Das wäre bei Daniel Schultais nicht der Fall gewesen.

Das Gericht folgte der Argumentation des FC Einheit, wonach Hallenspiele keine Pflichtspiele nach der Spielordnung des Thüringer Fußballverbandes sind. Da es eine solche Regelung wie in Mittelthüringen auch auf Landesebene (Frauen) und bei der Mehrzahl der anderen Kreisfußballverbänden gilt, hat das Urteil auch für den gesamten Thüringer Fußballverband mittelfristig Auswirkungen. Hier muss allerdings noch die Urteilsbegründung abgewartet werden. 

In der Frage der Auswirkungen, die die Sperre von zwei Pflichtspielen für die 2. Männermannschaft für Daniel Schultais hat, sah das Verbandsgericht keinen Entscheidungsspielraum. Daher muss der Einheit-Spieler, die Rote Karte, die er am letzten Hinrundenspieltag der 1. Kreisklasse, Staffel Mitte erhalten hatte, nicht nur in dieser Spielklasse absitzen. Vielmehr ist er bis zum Ablauf dieser Sperre auch für die 1. Männermannschaft - und damit für insgesamt acht Pflichtspiele - gesperrt. Das hatte der FC Einheit Bad Berka für unangemessen bezeichnet. 

Sven Wenzel, der als stellvertretender KFA-Vorsitzender den Kreisfußballausschuss vertreten hat, gestand bei der Verhandlung ein, dass bei dieser Regelung in der Spielordnung Handlungsbedarf besteht. Er sagte aber auch, dass er bei entsprechenden Vorstößen in den vergangenen acht Jahren auf der Ebene des Thüringer Fußballverbandes keine Mehrheit für eine Änderung gefunden hat. Auch das Gericht zeigte sich über die bestehende Regelung nicht glücklich, gleichwohl aber nicht die Möglichkeit, die Regelung anders als bisher zu interpretieren. Der FC Einheit hofft, dass das Verbandsgericht in der Urteilsbegründung den Handlungsbedarf unterstreicht. 

In beiden Fällen wird der FC Einheit Bad Berka mit zwei Anträgen beim Kreisfußballtag am 1. Februar 2020 in Bad Blankenburg aktiv. 


Quelle:nb