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Sportgericht: Auf- und Absteiger auch bei Senioren

Norbert Block, 30.07.2020

Sportgericht: Auf- und Absteiger auch bei Senioren

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat den Beschluss des Verbandestages zur Annullierung der Saison aufgehoben. Befasst wurde sich in der Geschäftsstelle mit der Beschwerde des FC Gebesee 1921. Insgesamt hatten 22 Vereine eine Beschwerde eingelegt - auch Kreisoberliga-Spitzenreiter VfB Apolda.

Nach mehr als 75 Minuten mündlicher Verhandlung kam das Sportgericht dann zu folgender Entscheidung:

  • Es wird festgestellt, dass der Beschluss Nr. 4 des AOVT vom 18.07.2020 nichtig ist und gegenüber dem FC Gebesee keine Wirkung entfaltet.
  • Es wird festgestellt, dass der Beschluss Nr. 4 des AOVT vom 18.07.2020 aufgrund seiner Nichtigkeit auch in Bezug auf alle ansonsten von diesem Beschluss Betroffenen keine Wirkung entfaltet, unabhängig davon, ob von diesen Rechtsmittel eingelegt wurden oder nicht.
  • Der TFV wird beauflagt eine andere, die Rechtsauffassung des Sportgerichts berücksichtigende Regelung zur Wertung der Saison 2019/2020 für den Punktspielbetrieb des Erwachsenenbereiches zu treffen.
  • Die Kosten trägt der TFV. Die eingezahlten Rechtsmittelgebühren sind dem FC Gebesee 1921 zu erstatten.

In einer kurzen Begründung nannte das Sportgericht die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes als entscheidend für das Urteil. Der Vorstand des Thüringer Fußballverbandes prüft nun, ob er gegen dieses Urteil in die Berufung vor das Verbandsgericht zieht.


Quelle:tfv