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Verbandsgericht: Saison 2019/2020 wird gewertet

Norbert Block, 11.08.2020

Verbandsgericht: Saison 2019/2020 wird gewertet

Die Saison 2019/2020 wird trotz des coronabedingten Abbruchs gewertet. Das hat das Verbandsgericht des Thüringer Fußballverbandes (TFV) am Dienstagabend entschieden. Damit wird das Urteil des Sportgerichts, das einen Beschluss des Verbandestages zur Annulierung der Saison aufhob, bestätigt. Somit wird es Aufsteiger geben. Das TFV-Präsidium ist damit mit ihrer Beschwerde gescheitert. Sie wollte den mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Verbandstages sportgerichtlich durchsetzen. Gegen den Beschluss hatten der FC Gebesee 1921 und 21 weitere Vereine - darunter Kreisoberliga-Spitzenreiter VfB Apolda - Einspruch eingelegt. 

Ihren Beschluss begründen die obersten Fußball-Sportrichter des Thüringer Fußballverbandes allerdings anders. So sehen sie keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil der FC An der Fahner Höhe dem Nordostdeutschen Fußballverband als Aufsteiger in die Regionalliga gemeldet wurde und es im Nachwuchsbereich ebenfalls Aufsteiger gab. "Dies seien nicht gleich gelagerte Sachverhalte", betonte der Vorsitzende des Verbandesgerichtes, Jens Krauße. 

Das Verbandsgericht sehe in der Präambel und auch im § 4 der Satzung den Kernauftrag des TFV, den Fußball in verschiedenen Wettbewerben und Altersklassen durchzuführen, heißt es auf der TFV-Homepage.

Aufgrund dieser Grundsatzentscheidung könne ein Abbruch mit Annullierung nur das letzte Mittel sein. Aufgrund des Wettbewerbcharakters hätten die teilnehmenden Vereine grundsätzlich ein Recht auf die Wertung der ausgetragenen Spiele. Dies folgt aus § 4, Unterstrich 3, der Satzung, wonach die Entscheidung des TFV immer zum Wohle aller Mitglieder in einem sportlichen Geist zu regeln sei, so die Sportrichter.

Eine Annullierung komme nach Auffassung des Verbandsgerichts nur in Betracht, wenn die tatsächlich ausgetragenen Spiele von ihrer Anzahl her keine ausreichende Grundlage für eine Wertung bieten würden, heißt es. Das Gericht war der Auffassung, dass mit Bezug auf den Saisonverlauf, in der zumeist mindestens die Hälfte der Spiele ausgetragen wurden, eine ausreichende Beurteilungsgrundlage vorliegt und auch für eine Wertung bietet.

Eine Annullierung der Saison stehe nicht im Einklang mit der Satzung, so das Verbandsgericht. Der TFV habe die Festlegungen des Punktes 3 des Urteil des Sportgerichts zeitnah umzusetzen. Das bedeutet, dass der TFV eine andere Regelung, die der Rechtsaufassung des Sportgerichts entspricht, zur Wertung der Saison 19/20 für den Punktspielbetrieb des Erwachsenenbereichs zu treffen habe.

„Das Gericht ist sich über die Bedeutung des Sachverhaltes, der über den Einzelfall hinaus geht, im Klaren. Er wird somit eine grundsätzliche Bedeutung haben. Das Urteil ist mit heutiger Verkündung rechtskräftig“, betonte Krauße. Es ist sich sicher, dass es nach diesem Urteil keine Verlierer gebe, gewonnen habe vielmehr der Fußballsport in Thüringen.


Quelle:nb/tfv