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FC Einheit Bad Berka

FC Einheit: Dauer der Sperre unfair und unangemessen

Norbert Block, 26.12.2019

FC Einheit: Dauer der Sperre unfair und unangemessen

Der FC Einheit Bad Berka zieht vor das Verbandsgericht des Thüringer Fußballverbandes. Dort wird eine Sperre gegen einen Spieler der Männermannschaften verhandelt. Der Verein erhofft sich ein Grundsatzurteil, das Auswirkungen auf die Sperren nach roten Karten für den gesamten Fußballverband haben könnte.

Der Spieler hatte im letzten Hinrundenspiel der 2. Männermannschaft in der 89. Minute die rote Karte erhalten. Der Spielausschuss des KFA Mittelthüringen hat ihn daraufhin für zwei Spiele gesperrt. Gegen die Sperre legte der Verein Widerspruch vor dem Sportgericht des KFA Mittelthüringen ein. Ein Einzelrichter bestätigte die Sperre. Dagegen hat der Verein Beschwerde eingelegt. Die mündliche Verhandlung wird wegen der grundsätzlicher Bedeutung des Falls nur vor einem dreiköpfigen Verbandsgericht am Dienstag, 7. Januar, in Erfurt verhandelt.

Warum erfolgt die Beschwerde? Nach der bisherigen Rechtssprechung zumindest des KFA-Sportgerichts muss die verhängte Sperre vom Spieler in der Mannschaft abgesessen werden, in deren Spielklasse er sie erhalten hat. Da im konkreten Fall die 1. Kreisklasse früher in die Winterpause ging als die Kreisoberliga und auch erst am 22. März und damit deutlich später als die Kreisoberliga wieder in den Spielbetrieb einsteigt, hat dies zur Folge, dass der Spieler bis Anfang April gesperrt ist. Damit darf er aber auch an acht Pflichtspielen der 1. Männermannschaft nicht teilnehmen. Für seinen Zweitverein im Berliner Fußballverband, für den er ebenfalls eine Spielberechtigung hat, ist er dadurch gar für zehn Pflichtspiele gesperrt. Diese Auslegung der Spielordnung hält der Verein für unfair und unangemessen. 

Außerdem richtet sich die Beschwerde gegen eine Technische Richtlinie des KFA Mittelthüringen, wonach mit Rot gesperrte Spieler nur in bestimmten Ausnahmefällen an den Hallenkreismeisterschaften teilnehmen dürfen. Nach Ansicht des Vereins ist der entsprechende Passus für nichtig zu erklären, weil er nicht mit der Spielordnung des Thüringer Fußballverbandes vereinbar ist. Danach sind Hallenspiele ausdrücklich keine Pflichtspiele. Die Sperre bezieht sich aber ausdrücklich auf Pflichtspiele. Mit der Regelung werden die Spieler, die kurz vor der Winterpause eine Sperre erhalten, gegenüber jenen benachteiligt, die zu einem frühen Zeitpunkt der Saison oder erst in der Rückserie die rote Karte sehen. Einen solchen Passus gibt es zwar auch in Technischen Richtlinien andere Kreisfußballausschüsse im Thüringer Fußballverband, aber nicht in allen Regionen und auch nicht für den Männerbereich auf Landesebene. Daher könnte der Spieler an den Thüringer Landeshallenmeisterschaften teilnehmen. Für die Frauen, die auf Landesebene spielen, ist dagegen ebenso eine solche Regelung für Hallenspiele erlassen worden.

Nicht zuletzt wird auch gegen die rote Karte für den Spieler, die als nicht gerechtfertigt angesehen wird, Beschwerde eingelegt. Nach den DFB-Regeln hätte das Meckern gegen die Schiedsrichterentscheidung nur mit Gelb geahndet werden dürfen. Eine Beleidigung des Schiedsrichters gab es aus Sicht des Vereins nicht.

Sollte das Verbandsgericht des Thüringer Fußballverbandes der Argumentation des FC Einheit Bad Berka folgen, würde dies Auswirkungen auf die Sportgerichtsbarkeit haben. Der Verein will erreichen, dass die Dauer der Sperre für jede Mannschaft einzeln betrachtet wird. So wäre der Spieler nach abgesessener Sperre für die erste Männermannschaft und die Gastmannschaft bereits jetzt wieder spielberechtigt, für die zweite Männermannschaft - sollte die Sperre überhaupt aufrecht erhalten werden - aber erst Anfang April. Um Spieler nach schweren Vergehen auch für Hallenmeisterschaften zu sperren, bestünde nach Ansicht des Vereins die Möglichkeit, neben einer Sperre von x-Spielen auch eine Sperre von mindestens x-Wochen zu verhängen. Dies sei im konkreten Fall aber nicht angemessen gewesen.


Quelle:nb