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Spielordnung: Amnestie bei geringen Restsperren

Norbert Block, 30.07.2020

Spielordnung: Amnestie bei geringen Restsperren

Kurz vor der Entscheidung des Sportgerichts, der die Annullierung der Saison im Seniorenbereich aufgehoben hat, hat der Thüringer Fußballverband Änderungen der Spielordnung für die neue Saison veröffentlicht. Ob alle Bestand haben, bleibt abzuwarten.

Die wichtigsten Änderungen:
Rote Karten: Auf Grund der Covid-19 Spielpause werden Spielsperren gegen Spieler, welche noch eine Restsperre von maximal 2 Pflichtspielen betragen, zum 31.07.2020 amnestiert und somit aufgehoben. Strafgelder und Verwaltungskosten in Verbindung mit diesen Sperrstrafen bleiben davon unberührt.

Wartefrist bei Vereinswechseln: Der Vorstand des TFV legt hiermit den 1. Juli 2020 als Tag der Wiederaufnahme des Spielbetriebes nach der Unterbrechung seit dem 12.03.2020 fest.

Zweitspielrecht bei Frauen: Der Zweitverein nimmt mit seiner ersten Frauen-Mannschaft in einer der
beiden unteren Spielklassen am Spielbetrieb teil.

Spiel- und Altersklasseneinteilung: Voraussetzung für die Teilnahme am Landesspielbetrieb müssen die Vereine
mindestens 6 Spielerinnen des Vereins, die in Juniorenmannschaften des Vereins oder per Zweitspielrecht in Juniorinnenmannschaften eines anderen Vereins am Spielbetrieb teilnehmen, nachweisen. Die Nachweispflicht obliegt dem Verein. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann durch Beschluss des TFVPräsidiums davon abgewichen werden.

Frauenspielbetrieb: Die Zahl der Staffeln im Landesspielbetrieb legt der TFV-Vorstand fest. Auf Kreisebene wird in Kreisoberligen gespielt - nach Festlegung der Kreisfußballausschüsse.

 


Quelle:tfv