Willkommen auf der Homepage des
FC Einheit Bad Berka

Neue Sportplatzordnung beachten!

Norbert Block, 28.08.2014

Neue Sportplatzordnung beachten!

Die Stadt Bad Berka hat für das Stadion "Hinterm Forst" eine neue Sportplatz-Ordnung erlassen. Diese ist unbedingt von den Sportlern, Trainern und Besuchern einzuhalten.

"1. Die Nutzer sind verpflichtet, auf Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und auf dem Freigelände zu achten.

2. Fahrzeuge aller Art sind nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Das Befahren der Sportflächen ist verboten.

3. auf den sportlichen Nutzflächen des Sportplatzgeländes ist der Genuss von Speisen, Kaugummi und Getränken verboten.

4. Bei der Sportausübung sind geeignete Sportschuhe zu tragen. Ergänzend dazu sind für den Kunstrasen Noppenschuhe oder Kunststoffstollen bis 8 mm Länge zulässig. Metallstollen sind verboten. Ergänzend dazu sind auf den Kunststoffbelägen der Laufbahn Spikes bis 6 mm Länge zulässig.

5. Feuer, Rauchen sowie pyrotechnische Erzeugnisse sind auf allen Sportflächen und im Gebäude verboten.

6. Das Mitbringen von Tieren auf die eingezäunten Sportflächen ist nicht gestattet.

7. Die Nutzung der öffentlich zugänglichen Bereiche des Sportplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung der eingezäunten Sportflächen ist ausschließlich den Sportvereinen und Schulen vorbehalten und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

8. Die Benutzung der eingezäunten Sportflächen darf nur in Anwesenheit eines verantwortlichen Übungsleiters erfolgen. Dieser übt während der Nutzungszeiten das Hausrecht aus.

9. Die Übungsleiter sind für die einhaltung der Sportplatzordnung verantworlich, der Platzwart kann die Abberufung eines Übungsleiters verlangen, wenn dieser seinen Aufgaben nicht im geforderten Umfang nachkommt.

10. Den Anweisungen des Platzwartet ist strikt Folge zu leisten! Personen, die gegen die Sportplatzordnung verstoßen, können mit Hausverbot belegt werden. Das Personal ist angewiesen, Verstöße unverzüglich der Stadtverwaltung anzuzeigen.

11. Die Benutzer verpflichten sich, das Inventar pfleglich zu behandeln. Mobile Geräte sind nach Gebrauch an ihren Aufbewahrungsort zurück zu bringen. Die Sprunggrube ist nach jeder Nutzung in Ordnung zu bringen und abzudecken. Unebenheiten im Kunstrasen sind nach Trainings- oder Spielende durch Nachverfüllen mit vorgehaltenen Werkzeugen und Material auszugleichen.

12. Für von Benutzern beschädigte Geräte und Gegenstände ist gleichwertiger Ersatz zu leisten. Alle im Zusammenhang mit der Benutzung stehenden Schäden sind unverzüglich dem Platzwart mitzuteilen.

Diese Stadionordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2014 in Kraft.

Der Bürgermeister"

 

 

 


Quelle:nb